Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der LändleDigital GmbH, Königstraße 26, 78628 Rottweil (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde").
Der Auftragnehmer richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden ausdrücklich nicht geschlossen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil — auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis dieser die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Mit Auftragserteilung — gleich in welcher Form — erkennt der Kunde diese AGB an. Sie gelten ohne erneute Einbeziehung auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
Diese AGB gelten in der vorliegenden Fassung für alle Verträge, die ab dem 16. Juni 2026 geschlossen werden. Für vor diesem Stichtag geschlossene Verträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Recruiting / Einstellungspartnerschaft, Performance Marketing, Social-Media-Betreuung, Content-Produktion, Landingpages, Kampagnenmanagement sowie damit verbundene Beratungs- und Konzeptionsleistungen.
Sämtliche Leistungen werden im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 ff. BGB erbracht. Geschuldet ist das ordnungsgemäße fachliche Bemühen — nicht ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg. Ein bestimmter Erfolg (etwa eine Mindestzahl an Einstellungen, Anfragen, Klicks, Reichweiten, Umsätzen) wird ausdrücklich nicht geschuldet, sofern dieser nicht im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich als Garantie vereinbart wurde (§ 8).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Onboarding-Protokoll sowie etwaigen Zusatzvereinbarungen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen Dritter (Subunternehmer, Freelancer, Plattformdienstleister) zu bedienen.
Der Auftragnehmer übt im Rahmen der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB aus. Die operative Auswahl von Werbekanälen, Creatives, Zielgruppen, Budgetverteilung, redaktionellen Inhalten und Maßnahmen obliegt allein dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und automatische Verlängerung
(1) Vertragsschluss. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail, durch elektronische Unterschrift, durch Anzahlung oder durch eine ausdrückliche Freigabe im Onboarding-Gespräch erfolgen. Konkludentes Verhalten — z. B. die Übergabe von Zugängen, Materialien oder Briefings — gilt ebenfalls als Annahme. Bei fernmündlichem Vertragsschluss (Telefon, Videochat) kommt der Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass entsprechende Telefonate und Videogespräche vom Auftragnehmer zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 BGB findet zwischen den Parteien keine Anwendung.
(2) Initiale Mindestlaufzeit. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die initiale Mindestlaufzeit für Recruiting-Kampagnen zwei Monate (zwei Kontingente) und für Social-Media-Betreuung sowie sonstige laufende Leistungen zwei Monate. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
(3) Automatische Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der initialen Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere drei Monate. Es bedarf hierfür keiner ausdrücklichen Bestätigung, aktiven Anforderung, eines erneuten Abrufs oder einer sonstigen Mitwirkungshandlung des Kunden. Insbesondere die Aufnahme eines weiteren Kontingents oder einer weiteren Betreuungsperiode startet automatisch.
(4) Kündigung. Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden, spätestens 15 Tage vor Ablauf der jeweils laufenden Vertragsperiode. Bei einer dreimonatigen Periode entspricht dies einer Kündigung bis spätestens zum Ende des zweieinhalbten Monats. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag gemäß Absatz 3 automatisch.
(5) Form der Kündigung. Kündigungen müssen in Textform (E-Mail an info@laendle-digital.com genügt) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Auftragnehmer, nicht deren Absendung. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang in Textform.
(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug, bei schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 10 sowie bei grobem Vertrauensbruch.
(7) Keine Vertragspause bei Nichtmitwirkung. Eine fehlende, verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden führt nicht zu einer Pause, Aussetzung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die laufende Periode endet planmäßig; die automatische Verlängerung gemäß Absatz 3 erfolgt unverändert. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt vollumfänglich bestehen — und zwar auch dann, wenn aufgrund der fehlenden Mitwirkung keine oder nur eingeschränkte Ergebnisse erzielt werden konnten.
§ 4 Kontingentmodell (Recruiting)
(1) Definition. Ein Kontingent umfasst eine 30-tägige Recruiting-Kampagne für eine im Onboarding definierte Stelle. Die Initialphase eines Recruiting-Vertrags besteht aus zwei Kontingenten (zwei Monate Mindestlaufzeit).
(2) Werbebudget bei vergüteten Kontingenten. Für alle vom Kunden vergüteten Kontingente — sowohl in der initialen Mindestlaufzeit als auch in jeder weiteren, automatisch verlängerten Vertragsperiode (Absatz 3) — ist das Werbebudget für die zur Kampagne genutzten Plattformen (Meta, TikTok, Google etc.) im vereinbarten Kontingentpreis enthalten und wird vom Auftragnehmer in marktüblicher Höhe ausgesteuert. Der Kunde muss insoweit kein zusätzliches Werbebudget tragen.
(3) Verlängerung. Nach Ablauf der initialen zwei Kontingente verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Kontingente (zwei Monate), sofern er nicht spätestens 15 Tage vor Ablauf der laufenden Zwei-Monats-Periode in Textform gekündigt wird (§ 3 Abs. 3 – 5). Für diese verlängerten Kontingente gilt Absatz 2 entsprechend (Werbebudget enthalten).
(4) Werbebudget bei kostenlosen Zusatzkontingenten. Erhält der Kunde im Rahmen der Einstellungsgarantie (§ 8 Abs. 3) kostenlose Zusatzkontingente, ist das Werbebudget für diese Zusatzkontingente vom Kunden selbst zu tragen. Die kostenlosen Zusatzkontingente umfassen ausschließlich die Recruiting-Leistung des Auftragnehmers (Konzeption, Kampagnenführung, Optimierung, Bewerber-Qualifizierung), nicht jedoch das dafür erforderliche Werbebudget. Die Abrechnung des Werbebudgets erfolgt entweder direkt zwischen Kunde und Plattform oder, sofern der Auftragnehmer es auslegt, zuzüglich eines Aufschlags gemäß § 6 Abs. 2.
(5) Kein Abruf erforderlich. Eine weitere Zwei-Monats-Periode bzw. ein weiteres Kontingent startet automatisch. Es bedarf weder einer separaten Bestellung noch einer Bestätigung des Kunden. Die stillschweigende Fortführung der Kampagne durch den Auftragnehmer reicht aus.
(6) Nichtnutzung und Verzögerung. Ein vom Kunden nicht oder nur teilweise genutztes Kontingent verfällt nach Ablauf der jeweiligen 30 Tage und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift, Übertragung oder zeitliche Verschiebung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden (§ 10) verlängern die Vertragslaufzeit nicht.
(7) Stellenwechsel. Der Kunde kann während einer laufenden Kampagne — einmalig je Kontingent — die zu besetzende Stelle wechseln, sofern die neue Stelle vergleichbar dimensioniert ist. Die Entscheidung über die technische Machbarkeit trifft der Auftragnehmer. Ein Stellenwechsel begründet weder eine Verlängerung noch eine Erweiterung des Kontingents.
§ 5 Social Media Betreuung & Starterpakete
(1) Social-Media-Betreuung. Die laufende Social-Media-Betreuung ist ein eigenständiges Abonnement. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die initiale Mindestlaufzeit zwei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei Monate, sofern nicht spätestens 15 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird (§ 3 Abs. 3 – 5). Eine separate Bestätigung der Verlängerung durch den Kunden ist nicht erforderlich.
(2) Leistungsumfang. Der konkrete Leistungsumfang (Postingfrequenz, Drehtage, Kampagnen, Werbebudget-Steuerung) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Social-Media-Betreuung ist nicht Bestandteil eines Recruiting-Kontingents, es sei denn, sie wurde im Rahmen eines kostenlosen Zusatzkontingents gemäß § 8 ausdrücklich vereinbart.
(3) Mitwirkung. Die Produktion und Veröffentlichung von Social-Media-Inhalten erfordert eine aktive Mitwirkung des Kunden. Dazu zählen insbesondere:
- Bereitstellung von Bild-, Video- und Tonmaterial sowie Drehgenehmigungen vor Ort,
- rechtzeitige Freigaben innerhalb der Fristen gemäß § 9,
- Übermittlung relevanter Informationen (Aktionen, Termine, Produkt-Updates, interne Neuigkeiten),
- Bereitstellung technischer Zugänge (Meta Business Manager, Werbekonten, Plattformrechte).
(4) Folgen fehlender Mitwirkung. Unterlässt, verzögert oder verweigert der Kunde die notwendige Mitwirkung — auch nur teilweise — gilt Folgendes:
- Sämtliche Garantien, Leistungszusagen und qualitativen Versprechen entfallen vollständig.
- Es bestehen keine Ansprüche auf Ersatzleistungen, Nachproduktion, Gutschriften, Vertragspause, Rückerstattung oder Verlängerung.
- Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt vollumfänglich bestehen.
- Der Vertrag verlängert sich gemäß § 3 unverändert automatisch — auch dann, wenn aufgrund der fehlenden Mitwirkung keine oder nur eingeschränkte Ergebnisse erzielt wurden.
(5) Starterpakete. Starterpakete sind einmalige Leistungspakete und kein Abonnement; sie dienen typischerweise dem initialen Aufbau (Branding, Content-Vorrat, Prozesse, technische Einrichtung). Auch hier setzt die Leistungserbringung eine zeitnahe und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung um mehr als 90 Tage seit Beauftragung, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Paket als vollständig erbracht zu betrachten; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Preise. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Werbebudget. Soweit nicht ausdrücklich anders im Angebot oder in diesen AGB geregelt, ist das Werbebudget für Meta, TikTok, Google Ads, LinkedIn oder andere Plattformen nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers und wird vom Kunden in voller Höhe selbst getragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Kunde und Plattform; alternativ kann der Auftragnehmer das Werbebudget auslegen und mit einem Aufschlag von 5 % weiterberechnen. Eine Sonderregelung gilt für den Recruiting-Vertrag: für sämtliche vom Kunden vergüteten Kontingente — also sowohl die initialen als auch die durch automatische Verlängerung folgenden — ist das Werbebudget im Kontingentpreis enthalten (§ 4 Abs. 2 + 3). Lediglich für kostenlose Zusatzkontingente aus der Einstellungsgarantie (§ 8 Abs. 3) trägt der Kunde das Werbebudget selbst (§ 4 Abs. 4).
(3) Fälligkeit. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(4) Vorauszahlung & Folgeperiode. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für jedes Kontingent bzw. jede laufende Periode im Voraus zu berechnen. Bei automatischer Verlängerung wird die Folgeperiode automatisch und ohne erneute Beauftragung zur Zahlung fällig.
(5) Zahlungsverzug. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- sämtliche Leistungen sofort und ohne Vorankündigung auszusetzen,
- Zugänge zu pausieren oder zu sperren,
- laufende Kampagnen zu stoppen,
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB),
- eine pauschale Verzugsgebühr von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben,
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Ausgesetzte Leistungen führen nicht zu einer Verkürzung der Vertragslaufzeit; die Vergütung bleibt für die gesamte Periode geschuldet.
§ 7 Qualifizierte Bewerbungen
Eine Bewerbung gilt im Rahmen der Garantieregelungen nur dann als qualifiziert, wenn sämtliche der folgenden Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- vollständig und plausibel ausgefüllter Bewerbungsfragebogen,
- Erfüllung des im Onboarding definierten Sprachniveaus,
- Wohnort innerhalb des im Onboarding definierten Einzugsgebiets,
- nachweisbare, fachlich passende Qualifikation und Erfahrung gemäß Stellenprofil,
- aktive Bereitschaft zum Erstgespräch innerhalb von 7 Tagen ab Übermittlung.
Die Bewertung, ob eine Bewerbung diese Kriterien erfüllt, erfolgt durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) auf Basis der dokumentierten Angaben. Bewerbungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, können dennoch — als Service — an den Kunden weitergeleitet werden, werden für die Garantie aber nicht gezählt.
§ 8 Garantiebedingungen
(1) Voraussetzungen der Garantie. Eine Garantie gilt nur dann als wirksam vereinbart, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Angebot festgehalten ist. Eine Garantieleistung besteht ausschließlich für die initiale Mindestlaufzeit der Kampagne. Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vereinbarten Mitwirkungspflichten gemäß § 10 dieser AGB vollständig und ganzheitlich erfüllt hat. Garantiepflichten des Auftragnehmers entstehen erst, sobald der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat (§ 10 Abs. 2).
(2) Kandidatengarantie. Der Auftragnehmer garantiert, innerhalb der ersten drei Monate ab Vertragsbeginn — zuzüglich einer Rekrutierungs-Karenzzeit von 4 weiteren Monaten — mindestens drei qualifizierte Kandidaten (§ 7) je beauftragter Stelle zu liefern. Diese Garantiefrist gilt unabhängig von der jeweils vereinbarten initialen Mindestlaufzeit (§ 3 Abs. 2). Wird dieses Garantieziel im genannten Zeitraum nicht erreicht, erhält der Kunde nach seiner Wahl entweder eine kostenlose Verlängerung der Kampagne um bis zu zwei weitere Kontingente oder die anteilige Rückzahlung der gezahlten Recruiting-Vergütung für jede nicht realisierte Garantiebewerbung. Der genaue Geldwert hierfür ist im Vertrag präzisiert (Werbebudget und Starterpaket ausgenommen). Abweichende Garantiezusagen im Einzelangebot (z. B. höhere Bewerberzahl oder kürzere Frist) gehen dieser Regelung vor.
(3) Einstellungsgarantie. Erfolgt trotz Lieferung der drei qualifizierten Kandidaten keine Einstellung, erhält der Kunde ein kostenloses Zusatzkontingent (30 Tage). Dieses Zusatzkontingent wird auf Wunsch des Kunden wiederholt, bis eine Einstellung erfolgt. Kostenlose Zusatzkontingente umfassen ausschließlich die Recruiting-Leistung des Auftragnehmers; das Werbebudget trägt der Kunde.
(4) Definition Einstellung. Eine Einstellung liegt vor, wenn ein zwischen Kunde und Bewerber unterzeichneter Arbeitsvertrag vorliegt — unabhängig von Berufsbezeichnung, Eintrittsdatum oder Niederlassung des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Kandidat in der Vergangenheit bereits beim Kunden gearbeitet oder sich bei ihm beworben hat. Eine Einstellung gilt für den Auftragnehmer erst dann als realisiert, wenn der Kunde dies in Textform bestätigt oder im internen System des Auftragnehmers markiert.
(5) Prozessanforderungen für die Garantie. Die zentralen Prozesse, die der Kunde einhalten muss, damit die Garantie wirksam bleibt:
- Umsetzung der vom Auftragnehmer empfohlenen Anpassungen an Karriereseite, Landingpage und Bewerbungsformular,
- fortlaufende Pflege der Bewerberübersicht (CRM, Spreadsheet oder gleichwertiges Tool) mit aktuellem Bewerbungsstatus,
- Erstkontakt eines jeden Bewerbers muss telefonisch erfolgen, mit mindestens 3 dokumentierten Anrufversuchen innerhalb von 48 Stunden,
- Lebensläufe, Anschreiben und weitere klassische Unterlagen dürfen vom Kunden erst nach einem geführten Bewerbungsgespräch angefordert werden,
- Meldung aller Bewerber, die nicht über die primären Kanäle des Auftragnehmers erfasst werden, sich aber durch die Kampagne auf das Angebot beworben haben — per E-Mail oder Eintrag im System des Auftragnehmers.
(6) Nachträgliche Prüfung. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Einhaltung der Prozesse — insbesondere bei der Geltendmachung eines Garantieanspruchs durch den Kunden — eigenständig zu überprüfen. Hierzu darf der Auftragnehmer Bewerber bis zu 3 Monate nach Vertragsende zu Prüfungszwecken nachträglich kontaktieren.
(7) Vollständiger Ausschluss der Garantie. Sämtliche Garantieansprüche entfallen vollständig und ersatzlos, wenn der Kunde — auch nur einmalig — gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 10 oder die Prozessanforderungen aus Absatz 5 verstößt, insbesondere wenn er:
- Bewerber nicht innerhalb von 48 Stunden telefonisch (mit mindestens 3 Anrufversuchen) kontaktiert,
- parallel zur Kampagne weitere bezahlte Werbeanzeigen — auf Social Media, im Google-Netzwerk oder bei sonstigen Diensten Dritter — bezogen auf die garantierte Stellengruppe schaltet, gleich ob in Eigenregie oder über Dritte,
- die Stellenanforderungen nachträglich ohne Zustimmung des Auftragnehmers verändert,
- Rückmeldungen, Freigaben oder Bewertungen nicht oder verspätet erteilt,
- empfohlene Optimierungen an Karriereseite, Landingpage, Creatives, Prozess oder Onboarding nicht umsetzt,
- Zugangsdaten, Materialien oder Informationen unvollständig oder verspätet bereitstellt,
- oder sich in sonstiger Weise garantieschädigend verhält.
In diesen Fällen ist das Garantierecht restlos verwirkt; eine teilweise Garantie oder anteilige Rückerstattung besteht nicht.
(8) Geltendmachung. Der Garantiefall ist vom Kunden in Textform spätestens 14 Tage nach Ablauf der Drei-Monats-Garantiefrist gemäß Absatz 2 beim Auftragnehmer geltend zu machen. Verspätet geltend gemachte Ansprüche sind ausgeschlossen.
(9) Vorenthaltung nicht qualifizierter Kandidaten. Lehnt der Kunde wiederholt vom Auftragnehmer als qualifiziert eingestufte Kandidaten ohne sachlichen Grund ab oder verweigert er deren Einbindung in den Recruiting-Prozess, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Kandidaten an Partnerunternehmen weiterzuvermitteln, sofern deren Profil zu einer dortigen Stelle passt.
§ 9 Abnahme und Freigabefiktion
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Inhalte, Konzepte, Creatives, Landingpages, Briefings oder sonstige Werkstücke sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung zu prüfen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung in Textform mit konkreten Änderungswünschen, gelten die Inhalte als vollständig abgenommen und freigegeben. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Inhalte zu veröffentlichen, auszuspielen oder anderweitig im Rahmen der Kampagne zu verwenden.
Spätere Beanstandungen abgenommener Inhalte begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung, Rückerstattung oder Gutschrift.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Mitwirkung als Hauptpflicht. Der Kunde verpflichtet sich, an der Vertragserfüllung aktiv, zeitnah und vollständig mitzuwirken. Die Mitwirkung bildet einen wesentlichen Bestandteil der Dienstleistung des Auftragnehmers; sie ist Hauptpflicht des Kunden, nicht bloße Obliegenheit.
(2) Beginn der Leistungs- und Garantiepflichten. Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht zu laufen, bevor sämtliche der nachfolgend genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: (a) der vereinbarte Rechnungsbetrag ist vollständig auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen, (b) der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Auskünfte, Unterlagen, Zugänge und Materialien vollständig bereitgestellt und (c) der Auftragnehmer hat die Abnahme der Mitwirkungsleistung in Textform bestätigt. Etwaige Gewährleistungs- und Garantiepflichten des Auftragnehmers entstehen ebenfalls erst, sobald der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten vollständig und ganzheitlich erfüllt hat.
(3) Spätestmögliche Mitwirkung. Sämtliche im Rahmen der Mitwirkung vom Kunden zu liefernden Informationen, Auskünfte und Unterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor der geplanten Live-Schaltung einer Kampagne beim Auftragnehmer vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den geplanten Kampagnenstart so lange zu verzögern, bis sämtliche Informationen, Auskünfte und Unterlagen vollständig vorliegen — ohne dass dies die Vertragslaufzeit verlängert.
(4) Pflichtenkatalog. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
- sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unternehmens-, Stellen- und Markeninformationen vollständig, wahrheitsgemäß und zeitnah bereitzustellen;
- Bewerber innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung telefonisch oder per WhatsApp zu kontaktieren;
- den Fortschritt jedes Bewerbungsprozesses fortlaufend zu dokumentieren und dem Auftragnehmer auf Anfrage offenzulegen;
- Änderungen an Stellenanforderungen, Einzugsgebiet, Konditionen oder Strategie unverzüglich mitzuteilen;
- technische Zugänge (Meta Business Manager, Werbekonten, Google Ads, LinkedIn etc.) rechtzeitig und mit den notwendigen Rechten bereitzustellen;
- Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von 3 Werktagen zu erteilen;
- während der gesamten Vertragslaufzeit keine parallelen Recruiting- oder Performance-Marketing-Kampagnen gleicher Zielsetzung zu schalten — weder in Eigenregie noch über Dritte — sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde;
- vom Auftragnehmer empfohlene Optimierungen (an Landingpage, Creatives, Bewerbungsprozess, Onboarding) ohne unbillige Verzögerung umzusetzen;
- Inhalte und Materialien rechtskonform bereitzustellen, insbesondere unter Beachtung des Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechts;
- sich respektvoll und sachlich gegenüber Bewerbern, Followern, Kunden und Mitarbeitern des Auftragnehmers zu verhalten.
(5) Folgen einer Pflichtverletzung. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere dieser Mitwirkungspflichten, gilt unabhängig von einem Verschulden Folgendes:
- Sämtliche Garantieansprüche (§ 8) entfallen vollständig und ersatzlos.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt — jedoch nicht verpflichtet — seine Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, bis die Mitwirkung wiederhergestellt ist.
- Eine Aussetzung führt nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit. Die laufende Periode endet planmäßig; die automatische Verlängerung gemäß § 3 erfolgt unverändert.
- Die Vergütung bleibt für die gesamte vereinbarte Laufzeit vollumfänglich geschuldet — und zwar unabhängig davon, ob aufgrund der fehlenden Mitwirkung Ergebnisse erzielt werden konnten oder nicht.
- Rückforderungsansprüche des Kunden — gleich welcher rechtlichen Begründung — sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
- Bei wiederholter oder schwerwiegender Pflichtverletzung steht dem Auftragnehmer ein Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 3 Abs. 6 zu; die bis zur Kündigung geschuldete Vergütung bleibt in voller Höhe fällig.
§ 11 Nutzung externer Plattformen
Ein wesentlicher Teil der Leistung wird über Dienste Dritter erbracht — insbesondere Meta (Facebook, Instagram), TikTok, Google, LinkedIn, YouTube.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf:
- Verfügbarkeit, Stabilität, Reichweite oder Ausspielung von Werbeanzeigen,
- Algorithmus-Änderungen und sonstige plattformseitige Anpassungen,
- Sperrungen, Limitierungen oder Ablehnungen von Werbekonten, Anzeigen oder Inhalten,
- Preissprünge bei Auktionsmodellen (CPM, CPC, CPL),
- Ausfälle, Störungen oder Wartungsarbeiten.
Sämtliche dieser plattformseitigen Umstände liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers. Sie begründen weder einen Anspruch auf Rückerstattung noch eine Verlängerung der Vertragslaufzeit noch sonstige Schadensersatzansprüche.
§ 12 Urheber- und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung geschaffenen Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Videos, Designs, Konzepte, Landingpages, Quellcode, Strategiepapiere — sind urheberrechtlich geschützt.
Der Kunde erhält an freigegebenen und vollständig bezahlten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Die Übertragung des Nutzungsrechts steht ausdrücklich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Das Nutzungsrecht an vom Auftragnehmer im Rahmen der laufenden Betreuung erstellten Werbetexten, Stellenanzeigen und Kampagneninhalten endet automatisch sechs Monate nach Ende des Vertragsverhältnisses; eine Weiterverwendung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
An vom Auftragnehmer geschalteten Werbeanzeigen und veröffentlichten Stellenanzeigen erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht. Diese verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
Die presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für vom Auftragnehmer erstellte Stellenanzeigen liegt grundsätzlich beim Auftragnehmer. Dies gilt nicht, soweit Stellenanzeigen, Stellenanzeigeninhalte oder Daten vom Kunden an den Auftragnehmer übermittelt wurden oder der Kunde aktiv Einfluss auf die Inhalte genommen hat.
Eine Herausgabe von Quelldateien, Projektdateien oder offenen Layouts erfolgt nur gegen gesonderte schriftliche Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.
Sämtliche vom Kunden an den Auftragnehmer überlassenen Materialien (Logos, Bilder, Texte) bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde sichert zu, sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Beschränkte Haftung. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist insoweit auf die Höhe der vom Kunden im jeweils laufenden Vertragsmonat tatsächlich gezahlten Nettovergütung begrenzt.
(3) Ausschluss. Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen, ausgebliebene Einstellungen, Reputationsschäden, mittelbare Schäden oder Folgeschäden — ist ausgeschlossen.
(4) Plattformrisiko. Für Schäden aus Vorfällen gemäß § 11 (externe Plattformen) ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.
(5) Mitverschulden. Ein Mitverschulden des Kunden — insbesondere durch Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 10) — wird in voller Höhe berücksichtigt.
§ 14 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf www.laendle-digital.com/datenschutz aufgeführt.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV gemäß Art. 28 DSGVO) wird grundsätzlich nicht geschlossen, da der Auftragnehmer im Rahmen seiner Recruiting- und Marketingleistungen als eigenständig Verantwortlicher tätig wird und nicht als Auftragsverarbeiter handelt.
Der Kunde ist für die datenschutzkonforme Ausgestaltung seines eigenen Bewerbungs- und Marketingprozesses (insbesondere gegenüber Bewerbern, Nutzern und Mitarbeitern) selbst verantwortlich.
Geheimhaltung. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen, Daten, Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind oder werden, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Verbundene Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) und vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtete Erfüllungsgehilfen gelten nicht als Dritte. Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von einem Jahr fort.
Zugangsdaten. Der Kunde ist verpflichtet, ihm vom Auftragnehmer überlassene Zugangsdaten zu Systemen, Tools oder Plattformen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei vorsätzlich oder fahrlässig verschuldeter Weitergabe oder unbefugter Verwendung stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus entstehenden Schäden frei.
Kontaktaufnahme. Der Kunde willigt widerruflich darin ein, vom Auftragnehmer im Wege der Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste) kontaktiert zu werden. Ein Widerruf bedarf der Textform an info@laendle-digital.com unter Angabe sämtlicher betroffener Kontaktmöglichkeiten; maßgeblich ist der Zugang beim Auftragnehmer.
§ 15 Referenzen und Werbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Name, Logo und im Rahmen des Vertrags erzielte Arbeitsproben sowie Ergebnisse — auch in anonymisierter Form — zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Pitch-Decks, in Sozialen Medien und in Erfolgsgeschichten.
Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte sind hiervon nicht erfasst.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Rottweil, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 16. Juni 2026
Frühere Fassungen
Aus Transparenzgründen stellen wir hier die früher gültigen Fassungen unserer AGB zur Verfügung. Für Verträge, die unter einer dieser Fassungen geschlossen wurden, gilt jeweils die zum Vertragsschlusszeitpunkt gültige Version.